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Links zu EBM 2012
oder EBM
allgemein
Informationen zu hausärztlicher:
OP-Vorbereitung:
Informationen für unsere Haus- oder Kinderärzte
über die Abrechnungsmöglichkeiten der präoperativen Diagnostik:
31011 |
Operationsvorbereitung für Eingriffe bei
Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr |
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Beschreibung
Operationsvorbereitung für ambulante und belegärztliche Eingriffe bei
Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr
Obligater Leistungsinhalt
- Beratung und Erörterung,
- Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären oder sozialen Umfeldes,
- Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten oder belegärztlichen
Operation,
- Ganzkörperstatus,
- Dokumentation und schriftliche Befundmitteilung für den Operateur und/oder
Anästhesisten,
- Ärztlicher Brief (Nr.
01601),
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Abrechnungsausschluss
Bewertung
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 4/2008, erstellt am 06.10.2008 (V. 7.0)
31012 |
Operationsvorbereitung bei Eingriffen
bei Patienten nach Vollendung des 40. Lj |
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Beschreibung
Operationsvorbereitung bei
ambulanten und belegärztlichen Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des
40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
Obligater Leistungsinhalt
-
Beratung und Erörterung,
-
Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären
oder sozialen Umfeldes,
-
Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten
oder belegärztlichen Operation,
-
Ganzkörperstatus,
-
Ruhe-EKG,
-
Dokumentation und/oder schriftliche
Befundmitteilung für den Operateur und/oder Anästhesisten,
-
Ärztlicher Brief (Nr.
01601),
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Abrechnungsausschluss
Bewertung
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 4/2008, erstellt am 06.10.2008 (V. 7.0)
31010 |
Operationsvorbereitung bei
Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12.
Lebensjahr |
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Beschreibung
Operationsvorbereitung für ambulante
und belegärztliche Eingriffe bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und
Kindern
Obligater Leistungsinhalt
-
Beratung und Erörterung ggf. unter Einbeziehung
einer Bezugsperson,
-
Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären
oder sozialen Umfeldes,
-
Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten
oder belegärztlichen Operation,
-
Ganzkörperstatus,
-
Dokumentation und schriftliche Befundmitteilung für
den Operateur und/oder Anästhesisten,
-
Ärztlicher Brief (Nr.
01601),
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Abrechnungsausschluss
Bewertung
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 4/2008, erstellt am 06.10.2008 (V. 7.0)
31013 |
Operationvorbereitung bei Patienten
nach Vollendung des 60. Lebensjahres |
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Beschreibung
Operationvorbereitung bei ambulanten
und belegärztlichen Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 60.
Lebensjahres
Obligater Leistungsinhalt
-
Beratung und Erörterung,
-
Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten
oder belegärztlichen Operation,
-
Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären
oder sozialen Umfeldes,
-
Ganzkörperstatus,
-
Ruhe-EKG,
-
Laboruntersuchungen (Nrn.
32125 und/oder
32110 bis 32116),
-
Dokumentation und Befundmitteilung an den Operateur
und/oder Anästhesisten,
-
Ärztlicher Brief (Nr.
01601),
Fakultativer Leistungsinhalt
-
Laboruntersuchungen (Nr.
32101),
-
Überprüfung der Operationsfähigkeit,
-
Weiterführende Labordiagnostik (Abschnitt
32.2),
-
Spirographische Untersuchung mit Darstellung der
Flußvolumenkurve, einschl. in- und exspiratorischer Messung, graphischer
Registrierung und Dokumentation,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Abrechnungsausschluss
Bewertung
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 4/2008, erstellt am 06.10.2008 (V. 7.0)
OP-Nachsorge
31600 Postoperative Behandlung durch den Hausarzt
Beschreibung
Postoperative Behandlung durch den Hausarzt
nach der Erbringung eines Eingriffs des Abschnitts
31.2 bei Überweisung durch den Operateur
Obligater Leistungsinhalt
-
Befundkontrolle(n),
-
Befundbesprechung(en),
Fakultativer Leistungsinhalt
-
Verbandswechsel,
-
Anlage und/oder Wechsel und/oder Ändern eines
immobilisierenden Verbandes,
-
Drainagenwechsel,
-
Drainagenentfernung,
-
Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen
Therapie,
Abrechnungsbestimmung
einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung
einer Leistung des Abschnitts 31.2
Abrechnungsausschluss
Bewertung
31.4.1 |
Präambel für postoperative Behandlungskomplexe |
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Die Gebührenordnungspositionen des Abschnittes
31.4 können vom Operateur oder auf Überweisung des Operateurs, mit Angabe
der Gebührenordnungsposition für die postoperative Behandlung, vom
weiterbehandelnden Vertragsarzt nach ambulanter Durchführung eines Eingriffs
des Abschnittes
31.2 berechnet werden. Der die Gebührenordnungspositionen des Abschnitts
31.4 abrechnende Vertragsarzt hat auf dem Abrechnungsschein das Datum des
zu Grunde liegenden operativen Eingriffes zu dokumentieren.
-
In dem Zeitraum vom 1. bis zum 21. postoperativen
Tag kann nur einmalig eine Gebührenordnungsposition des Abschnittes
31.4 abgerechnet werden oder eine Überweisung zur Weiterbehandlung durch
einen anderen Vertragsarzt erfolgen.
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Haben an der Erbringung einer Leistung entsprechend
einer Gebührenordnungsposition des Abschnittes
31.4 mehrere Ärzte mitgewirkt, so hat der die Gebührenordnungsposition des
Abschnittes
31.4 abrechnende Arzt in einer der Quartalsabrechnung beizufügenden und
von ihm unterzeichneten Erklärung zu bestätigen, dass er mit den anderen
Ärzten eine Vereinbarung darüber getroffen hat, wonach nur er allein in den
jeweiligen Fällen diese Leistung abrechnet.
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Nach einem Simultaneingriff erfolgt die Abrechnung
des Nachbehandlungskomplexes entsprechend dem höchstwertigsten Eingriff.
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Für Vertragsärzte des hausärztlichen
Versorungsbereichs ist nur die Gebührenordnungsposition
31600 berechnungsfähig.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 4/2008, erstellt am 06.10.2008 (V. 7.0)
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